Neben meiner Zulassung als Rechtsanwalt widme ich mich mit voller Überzeugung der alternativen Streitbeilegung.
Auch als Rechtsanwalt weiß ich, dass es häufig für meine Mandanten und alle Beteiligten deutlich zielführender ist, eine einvernehmliche Lösung zu erreichen.
Dabei konzentriere ich mich schon bei unserem ersten Kontakt sehr auf die Frage, wie sich die Konfliktlösung entwickeln könnte. Denn ganz abhängig von meiner Einschätzung zur Möglichkeit einer einvernehmlichen Streitbeilegung, entwickelt sich unsere weitere Zusammenarbeit.
Und schon recht bald kommen wir zu einer wichtigen Weichenstellung:
Wenn ich für Sie als Anwalt tätig werde, kann ich wegen fehlender Neutralität später nicht mehr in der selben Sache als Mediator tätig sein.
Umgekehrt gilt, wenn ich als Mediator tätig war, kann ich nicht anschließend in der selben Sache als Anwalt für einen der Mediations-Beteiligten tätig werden.
In unserem Vorgespräch achte ich deshalb sensibel darauf, dass die Grenzen meiner Neutralität nicht überschritten werden, so dass Sie sorgfältig abwägen können, welcher Weg im weiteren Umgang mit dem Konflikt für Sie der sinnvollste ist.
Deshalb werden Sie mich in unserem ersten Kontakt eher abwartend und ruhig erleben - Innehalten im Konflikt und bewusst einschätzen, wie es weitergehen kann.